Jedes vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied (1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister) vertritt einzeln. Handelt es sich um Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 2.500 EUR so ist die Mitwirkung eines weiteren vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds erforderlich.