Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der Schatzmeister. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 3.000,00 EUR im Einzelfall sind für den Verein nur verbindlich, wenn die schriftliche Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds erteilt ist.