Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder den Ausbildungsleiter jeweils einzeln vertreten. Die Vertretungsmacht ist dahingehend beschränkt, dass diese Einzelvertretungsbefugnis nur bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von bis zu 250,00 Euro gilt. Die Vertretungsvollmacht ist weiter dahingehend beschränkt,dass bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 250,00 Euro bis zu 2500,00 Euro der 1. Vorsitzende und der Ausbildungsleiter nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind, und dass bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 2500,00 Euro der 1. Vorsitzende und der Ausbildungsleiter gemeinsam vertretungsberechtigt sind und der ausdrücklichen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.