Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstands den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 200,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 5000,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung zugestimmt hat.