Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte über 1.000.-Euro bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses; falls dieser eine Entscheidung ablehnt, der Mitgliederversammlung. Grundstücksgeschäfte einschließlich Grundstücksbelastungen bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.