| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, den Verein bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500.-Euro im Einzelfall, den Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Abschluss, Änderung und Beendigung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen, Kreditaufnahme, Kreditgewährung, Übernahme von Bürgschaften, Wechselausstellungen und -annahmen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |