Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften über 500.-EUR ist die Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften über 2.500.-EUR ist die Zustimmung des gesamten Vorstands und des Vereinsausschusses erforderlich.