Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln; der 1. Kassier vertritt gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500 Euro ist die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam erforderlich.