Der 1.Vorsitzende und der 2.Vorsitzende vertreten jeweils einzeln. Von den weiteren Vorstandsmitgliedern vertreten jeweils zwei gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.