Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 500 Euro bis einschließlich 10.000 Euro ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000 Euro sowie zu Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.