Der Vorsitzende vertritt einzeln, der Schriftführer und der Kassier vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts, das den Verein über mehr als 500 Euro verpflichtet, die Zustimmung des Vorstands erforderlich ist.