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Amtsgericht
Nürnberg
Nr.
der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Vorstand
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
Liquidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
5
4
1
ia)
Kolpinghaus
Nürnberg
e,
V,
|
Vorsitzender:
Nicol
Konrad,
Stadtpfarrer
in
Die
Satzung
wurde
am
21.
April
1949
errichtet
und
am
5.
Novem-
a)
Umgeschrieben
i
Nürnberg
|
ber
1954
neugefaßt,
von
VR
494
b)
Nürnberg
|
Stellvertr,
Vorsitzender:
Brandl
Fritz,
Friseur-
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
durch
den
Vor-
(Registerband)
|
=
=
--
:
:
:
:
am
24,
Januar
meister
in
Nürnberg
sitzenden,
im
Falle
seiner
Verhinderung
durch
den
stellvertre-
1972
tenden
Vorsitzenden
vertreten,
In
vermögensrechtlicher
Hinsicht
ist
der
Vorstand
in
folgender
2
Weise
beschränkt;
i
l)
Er
darf
ohne
Zustimmung
der
Mitgiederversammlung
-
a)
Grundstücke
und
grundstücksgleiche
Rechte
weder
er-
werben
noch
veräußern,
“.
_b)
bewegliches
und
unbewegliches
Vereinsvermögen
weder
verpfänden
noch
Dritten
zur
Benutzung
überlassen;
2)
zur
Veräußerung
von
Grundbesitz
ist
außerdem
die.
Zustimmung
des
Generalpräses
des
Kolpingwerks
und
des
zuständigen
Diö-
„zesanpräses
der
Kolpingfamilie
erforderlich,
‚Zu
sonstigen
Rechtsgeschäften
oder
Rechtshandlungen,
bei
denen
es
sich
um
einen
Wert
von
mehr
als
1000,
-
DM
handelt,
soll
der
:
Vorsitzende,
soweit
es
sich
nicht
um
die
laufende
Geschäftsfüh-
rung
handelt,
die
Zustimmung
der
Mitgliederversammlung
ein-
‚holen,
H
FR
=
Y
2
i
|
|
Die
Mitgliederversammlung
vom
22.September
1978
hat
die
a)
17.
Dezember
:
Neufassung
der
Satzung
nach
Maßgabe
des
dem
eingereich-
|
ten
Protokoll
beigefügten
Satzungsexemplare
beschlossen.
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
ist
der
1.
Vorsitzende
i
/
und
der
stellvertretende
Vorsitzende.
Jeder
ist
allein
;
vertretungsberechtigt.
eat
ung
Bi.
44
#1
|
Der
Vorstand
bedarf
der
vorherigen
Zustimmung
der
Mit-
;
_gtilederversammlung:
a)
zum
Erwerb,
zur
Veräußerung
oder
dinglichen
Belastung
von
Immobilien;
zur
Verpfändung
bewe
lichen
oder
unbeweglichen
Vereins-
i
vermögens
sowie
zur
Überlassung
desselben
zur
Be-
i
nutzung
ganz
oder
zum
größeren
Teil
an
Dritte;
|
c)
zum
Abschluß
von
Miet-
oder
Pachtverträgen,
die.
’
außerha
ereinszweckes
liegen;
|
|
d)
zur
Bingehung
von
Rechtsgeschäften,
welche
den
Betrag:
von
_30.000,--
DM
überschreiten,
Der
Erwerb
von
Grundstücken,
Häusern
oder
grundstücks-
ähnlichen
Rechten
sowie
der
Verkauf
oder
die
Begebung
des
gesamten
oder
eines
größeren
Teiles
des
Vereins-
|
_vermögens,
ferner
Neu-
und
Umbauten
sowie
die
über
die
erste
Hypothek
Arnausgehen
<=
Beleihung
eines
Grund-
‚
stücks
unterliegen
der
\
j
|
Karteiblatt
VR
—
Fortsetzung
Rückseite
Lädt...
Amtsgericht
vr
594
Rechtsverhältnisse
.
a)
Name
b)
Sitz
Vorstand
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
des
Vereins
Liquidatoren
und
Unterscrift
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
.
b)
Bemerkungen
5
4
zu
M
M
Zentralpräsidiuns
der
Deutschen
Kolpingsfanilie.
=
2
i
i
:
Konrad
Nicol
führt
nun
die.
Antsbezeichnung
"1.
Vor-
sitzender",
3
l.
Vorsitzender:
Brandl
Fritz,
Friseur-
|
Nicol
Konrad
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
=
a)
24.
November
i
i
meister
in
Fürth
i
I.
1987
SCHRINCERRTERN]
eschl.Bl.
4
Der
bisherige
stellvertretende
Vorsitzende
Brandl
Fritz
wurde
zum
1.
Vorsitzenden
gewählt.
Neu
gewählt
wurde‘
Troppmann
franz
zum
stellver-
Troppmann
franz,
Glaser-
tretenden
Vorsitzenden.
|
stellvertretender
Vorsitzender:
meister
in
Nürnberg
Gemäß
$
10.1.6
der
Satzung
wurde
in
der
Vorstandssitzung
a)
04.
ni
1996
vom
01.
Februar
'1996
deren
Änderung
entsprechend
der
beigefügten.
Neufassung
beschlossen.
Su
Beschl.Bl.
11
SBd.;
Satzung
Bl.
13-16
SBd.
5
|
|
Die
Mitgliederversammlung
vom’
13.03.2000
hat
gemäß,
Anlage
;a)
08.17.2000
:
zum
Protokoll
die
Satzungsneufassung
beschlossen.
|
Der
Vorstand
kann
nicht
ohne
vorherige
Zustimmung
der
|
Mitgliederversammlung
|
a)
Grundstücke
ünd
grundstücksgleiche
Rechte
erwerben,
:
b)
schluß
Bl.
veräußern
oder:
dinglich
belasten.
°
‘
u
24,
25
SBd.
:
b)
bewegliches
oder.
unbewegliches
Vereinsvermögen
ver-
.
|;
|
pfänden
oder
zur
Benutzung.
ganz
oder.
zum
größeren
i
neue
Satzung
Bl.
i
Teil
Dritten
überlassen;
.
i
26
bis
31
SBd.
i
c)
Miet-
oder
Rechtsverträge
mit
einer
Laufzeit
von
mehr
:
\
i
.
als
fünf
Jahren
oder
die
gar
außerhalb
des
Vereins-
zweckes
liegen,
abschließen;
d)
‚Rechtsgeschäfte
eingehen,
die
zu
Verpflichtungen
für
i
.
den
Verein
mit;
einem
Betrag
von
mehr
als
30.000,--
DM
.oder
15.000,--
Euro
führen;
|
e)
Geschäften
zustimmen,
die
den
genehmigten
Etat
über-
schreiten.
.
*
re
:
Der
‚Erwerb
.von
Grundstücken,
Häusern.
oder
grundstücksähn-
en
lichen
Rechten,
sowie
der
Verkauf
oder
die
Begebung
des
_
:
gesamten
oder
eines
größeren
Teils
des
Vereinsvermögens,
i
rn
:
ferner
Neu-
und.Umbauten
sowie
über
die
erste
Hypothek
.
nn
.
nn
N
2:
i
hinausgehende
‚Beleihung.
‚eines
Grundstückes
unterliegen
|
j
|
der
schriftlicher
Genehmigung
des
Bundesvorstandes
der
;
Deutschen
Kolpingsfamilie.
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Lädt...
Amtsgericht
Nürnberg
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
gung
des
Vereins
1
2
6
RS
120:
Karteiblatt
Vereinsregister
(3.80)
Rechtsverhältnisse
Vorstand
R
.
2.
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragun
-
Liquidatoren
un:
.
9
gung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
nr
3
4
stv.
Vorsitzender:
Aus
dem
Vorstand
ist
ausgeschieden:
a)
29.
Schmidt
Günter,
Nürnberg,
geb.
30.01.1942
Troppmann
Franz
In
den
Vorstand
wurde
gewählt:
Die
in
Spalte
3
genannte
Person
in
das
angegebene
Amt.
b)
Protok.
Fortsetzung
Rückseite
Lädt...
Amtsgericht
Nürnberg
Handblatt
zum
Vereinsregister
r.
der
a)
Name
lan:
er
b)
Sitz
Vorstand
Rechtsverhältnisse
des
Vereir
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
es
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
bh)
Bemerkungen
5
1
2
3
4
Fortsetzung
auf
den.
..........
ten
Blatt