Vereinsregister des Amtsgerichts München
Nummer des Vereins:
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VR 9077
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Fußball-Club Fasanerie-Nord e.V.
b)
München
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand kann Ausgaben bis zu einer Hohe von 500,-
DM tätigen. Höhere Ausgäben bedürfen der
Genehmigung des Ausschusses. Ausgenommen sind
Beiträge und Abgaben an den Bayerischen
Landesportverband und Platzmiete.
b)
Vorstand:
Hirschberger, Georg, München, *XX.XX.1954
Vorstand:
Sturm, Heinrich, München, *XX.XX.1964
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 23.03.1977 zuletzt geändert am 24.01.1991
a)
06.12.2001
Probst
b)
Tag der ersten Eintragung:
10.08.1977.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 5,16 So.
2
b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Hirschberger, Georg, München, *XX.XX.1954
Ausgeschieden:
Vorstand:
Sturm, Heinrich, München, *XX.XX.1964
Gewählt:
Vorstand:
Schmidkonz, Walter, München, *XX.XX.1967
Vorstand:
Freytag, Werner, München, *XX.XX.1964
Vorstand:
Scherdel, Roland, München, *XX.XX.1960
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2001 hat die Änderung des § 5 Abs. 1 (Der
Vorstand) der Satzung beschlossen.
a)
02.04.2007
Baier
b)
Protokoll Bl. 35 SB;
3
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand kann Ausgaben bis zu einer Höhe von 750,-
- Euro tätigen. Höhere Ausgaben bis zu 2.000,-- Euro
bedürfen der Genehmigung des Gesamtvorstands, bis
zu 20.000 Euro der Genehmigung des
Vereinsausschusses.
Ausgenommen sind Beiträge und Abgaben an den
Bayerischen Landessportverband und Platzmiete.
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 23.1.2009 und 22.01.2010 haben die Neufassung der
Satzung beschlossen.
a)
19.04.2010
Götz
b)
Neue Satzung Bl. 48 SB.
4
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Die Vorsitzenden können Ausgaben bis zu 750 Euro
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.01.2011 hat die Änderung des § 12 (Einnahmen und
Ausgaben des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
29.04.2011
Meier
Abruf vom 17.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts München
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 9077
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
tätigen. Höhere Ausgaben bis zu einer Summe von
2.000 Euro bedürfen der Genehmigung des
Gesamtvorstandes. Ausgaben bis zu 20.000,-- Euro
bedürfen der Genehmigung des Vereinsausschusses.
Ausgaben über 20.000 Euro müssen durch eine
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Ausgenommen sind Beiträge und Abgaben an den
Bayerischen Landessportverband und Platzmiete.
b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Scherdel, Roland, München, *XX.XX.1960
Gewählt:
Vorstand:
Müller, Peter, Karlsfeld, *XX.XX.1964
b)
Protokoll Bl. 52 SB
5
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorstand ist verpflichtet beim Abschluss von
Rechtsgeschäften bzw. bei Dauerschuldverhältnissen
mit einem Jahresgeschäftswert von mehr als 4.000 Euro
für den Einzelfall den Vereinsauschuss zu informieren.
b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Freytag, Werner, München, *XX.XX.1973
Gewählt:
Vorstand:
Wirth, Andreas, München, *XX.XX.1964
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2020 hat die Änderung des § 12 (Einnahmen und
Ausgaben Verein) der Satzung beschlossen.
a)
17.06.2020
Drexler
b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 56
SB.
Abruf vom 17.12.2024