| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Nach § 12 d. Satzung wird vom Vorstand zur Führung der Geschäfte des Vereins ein Geschäftsführer bestellt, dessen Vertretungsmacht sich im Sinne des § 30 BGB auf alle Rechtsgeschäfte erstreckt, die die Geschäftsführung des Vereins mit sich bringt. Zeichnungsberechtigt gegenüber Geldinstituten sind zwei Mitglieder des engeren Vorstandes jeweils gemeinsam oder der Geschäftsführer gemeinsam mit einem der oben genannten Vorstandsmitglieder. Nach Ziff. III.3.3. der Finanzordnung bedarf die Vergabe und Aufnahme von Darlehen und Bürgschaften jeder Art und Höhe der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Nach Ziff. IV.4.4.0. der Finanzordnung bedürfen alle Barauszahlungen der schriftlichen Zustimmung des Geschäftsführers. Belege über 1.000,-- DM sind durch ein Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 22.02.1967 zuletzt geändert am 14.07.1971 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 11.04.1967. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 67 So. |
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