VR 70509 AG München · aktuell
Strukturierte Informationen
Reit- und Fahrverein Gauting e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Registergericht Amtsgericht München (D2601V)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
70509
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
7
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
7
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
8
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
8
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 04.08.1974 zuletzt geändert am 17.01.2004
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 06.11.1974. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.;
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2009 hat die Änderung der §§ 2, 2a, 13 und 15 der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Prot. bl. 7 bl.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2017 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Tätigkeiten des Vereins), 2 a (Vergütungen für die Vereinstätigkeit), 10 (Pflichten der Mitglieder), 13 (Versammlung der ordentlichen Mitglieder und der Vertreter der außerordentlichen Mitglieder) und 15 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 20 SB.
Abrufuhrzeit
07:15:51
Abrufdatum
2025-01-02
Letzte Eintragung
2023-03-24
Anzahl Eintragungen
8
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2017-03-03
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1974-08-04
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Reit- und Fahrverein Gauting e.V.
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz › Ort
Gauting
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, verteten gemeinsam. Bei An- und Verkauf von Grundbesitz vertreten die Vorstände gemeinsam. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 Euro ist die Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes notwendig. Zu Vorstandsbeschlüssen, die den An- oder Verkauf von Grundbesitz, die Belastung oder die Aufnahme von Darlehen und Krediten auf den Namen des Vereins als Schuldner betreffen, ist Einstimmigkeit erforderlich. Bei fehlender Einstimmigkeit ist Beschlussfassung durch die Versammlung der ordentlichen Mitglieder und der Vertreter der außerordentlichen Mitglieder erforderlich, wobei mindestens zwei Drittel der erschienenen Mitglieder zustimmen müssen.