Vereinsregister des Amtsgerichts München
Nummer des Vereins:
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VR 6917
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Sportfreunde Aying 1948 e.V.
b)
Aying, Landkreis München
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt. daß diejenigen Rechtshandlungen und
Vereinbarungen, welche den Verein vermögensrechtlich
zu Leistungen von mehr als DM 5.000, für den Einzelfall
verpflichten, einer Zustimmung des Vereinsausschusses
bedürfen. Das gleiche gilt für Grundstucksgeschäfte
jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von
Belastungen. Ebenso bedarf eine Rechtshandlung oder
eine Vereinbarung, welche den Verein
vermögensrechtlich zu mehreren Einzelleistungen für
den gleichen Fall verpflichtet, dann der Zustimmung des
Vereinsausschusses, wenn durch diese Einzelleistung für
den gleichen Fall ein Geschäftsjahresgesamtbetrag von
DM 10.000, überschritten wird. Davon werden
insbesondere Ratenzahlungen oder sonstige monatlich
gleichbleibende Zahlungen, wie etwa für Übungsleiter,
betroffen.
b)
Vorstand:
Schröder, Manfred, Angestellter, Aying
Vorstand:
Baumhakl, Gabriel, Schreinermeister, Aying
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 0.03.1951 zuletzt geändert am 05.07.2000
a)
18.12.2001
Hölzlwimmer
b)
Tag der ersten Eintragung:
05.06.1966.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 2-
4,14,26,27,33,39,49,50,55,27,64,
So.
2
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt. daß diejenigen Rechtshandlungen und
Vereinbarungen, welche den Verein vermögensrechtlich
zu Leistungen von mehr als DM 5.000, für den Einzelfall
verpflichten, einer Zustimmung des Vereinsausschusses
bedürfen. Das gleiche gilt für Grundstucksgeschäfte
jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von
Belastungen. Ebenso bedarf eine Rechtshandlung oder
eine Vereinbarung, welche den Verein
vermögensrechtlich zu mehreren Einzelleistungen für
den gleichen Fall verpflichtet, dann der Zustimmung des
Vereinsausschusses, wenn durch diese Einzelleistung für
den gleichen Fall ein Geschäftsjahresgesamtbetrag von
DM 10.000, überschritten wird. Davon werden
insbesondere Ratenzahlungen oder sonstige monatlich
a)
Satzung vom 03.03.1951 zuletzt geändert am 05.07.2000
a)
15.12.2003
Fuchs
Abruf vom 26.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts München
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 3
VR 6917
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
gleichbleibende Zahlungen, wie etwa für Übungsleiter,
betroffen.
b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schröder, Manfred, Angestellter, Aying
Gewählt:
Vorstand:
Mailer, Karl-Heinz, Großhelfendorf, *XX.XX.1951
3
b)
Gewählt:
Vorstand:
Schröder, Manfred, Aying, *XX.XX.1950
Ausgeschieden:
Vorstand:
Baumhakl, Gabriel, Schreinermeister, Aying
a)
15.10.2004
Seidl
4
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt. daß diejenigen Rechtshandlungen und
Vereinbarungen, welche den Verein vermögensrechtlich
zu Leistungen von mehr als Euro 5.000, für den Einzelfall
verpflichten, einer Zustimmung des Vereinsausschusses
bedürfen. Das gleiche gilt für Grundstucksgeschäfte
jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von
Belastungen. Ebenso bedarf eine Rechtshandlung oder
eine Vereinbarung, welche den Verein
vermögensrechtlich zu mehreren Einzelleistungen für
den gleichen Fall verpflichtet, dann der Zustimmung des
Vereinsausschusses, wenn durch diese Einzelleistung für
den gleichen Fall ein Geschäftsjahresgesamtbetrag von
Euro 10.000, überschritten wird. Davon werden
insbesondere Ratenzahlungen oder sonstige monatlich
gleichbleibende Zahlungen, wie etwa für Übungsleiter,
betroffen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2010 hat die Änderung der §§ 11 (Disziplinarische
Maßnahmen), 12 (Mitgliedsbeitrag), 15 (Vertretungsrecht des Vorstandes) und 17
(Beschlüsse der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2014 hat die Änderung der §§ 4 (Vereinsämter), 6
(Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Austritt der Mitglieder), 12 (Mitgliedsbeitrag) und 22
(Wählbarkeit) der Satzung beschlossen.
a)
17.06.2014
Brunner
b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 96
SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 102
SB.
5
b)
Ausgeschieden:
a)
07.10.2022
Abruf vom 26.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts München
Nummer des Vereins:
Seite 3 von 3
VR 6917
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Vorstand:
Schröder, Manfred, Aying, *XX.XX.1950
Gewählt:
Vorstand:
Schildmann, Florian Georg, Aying, *XX.XX.1980
Unger
Abruf vom 26.12.2024