Lädt...
Amtsgericht
80417
Ebersberg
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
Lieuidssoren
gung
des
Vereins
m
1
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
2
1
a)
Freiwillige
Feuerwehr
1872
Markt
Schwaben
eingetragener
Verein
b)
Markt
Schwaben
Vorsitzender:
Freistätter
Bernhard,
Friseur-
meister,
Am
Angeri
6
a,
8015
Markt
Schwaben,
stellv.Vors.:
Haller
Wilhelm,
Bürgermeister,
(Am
1s.:)
Rektor
Haushofer-Str.5,
8015
Markt
Schwaben,
Schriftführer:
Sö
hn
Georg,
geb.
21.4.1949,
Verwaltungsinspektor,
Karlsbader-
straße
15,
8015
Markt
Schwaben
Eckert
Richard
geb.25.5.1948
Verw.Angestellter,
Martin-Luther-
Str.
12,
8015
Markt
Schwaben.
Kassenwart:
Vorsitzender:
Heinrich
Schmitt
‚geb.
16.4.1939,
Finsingerstr.10,
8015
Markt
Schwaben
stellv.
Vorsitzender:
Riexinger
Joseph,
Schulgasse
d,
8015
Markt
Schwaben,
Kruma
Christian,
Staudhamer
Str}
21,
8015
Markt
Schwaben.
nn
Schriftführer:
“
85570
Markt
chwaben
stv.
Vorsitzender:
geb.
19.9.41,
85570
Markt
Schwaben
Schriftführer:
Huber
Richard,
85570
Markt
Schwaben
Vorsitzender:
Schwab
Jürgen,
geb.
15.09.67,
85570
Markt
Schwaben
stv,
Vorsitzender:
S
ch
i
e
g
1
Franz,
geb.
19.02.67,
85570
Markt
Schwaben
Schriftführer:
Schöneich
Olaf,
geb.
4.7.64,
85570
Markt
Schwaben
Nr.
3363
Karteiblatt
VR
4
Die
Satzung
ist
errichtet
am
19.5.1978/18.4.1980.
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außerßerichtlich
durch
zwei
Mitglieder
des
Vorstandes
gemeinsam
vertreten.
Der
Vorstand
ist
beschlußfähig,
wenn
mehr
als
die
Hälfte
der
Mitglieder
anwesend
sind.
Der
Vorstand
entscheidet
mit
ein-
facher
Stimmenmehrheit;
bei
Stimmengleichheit
entscheidet
der
7
Vorsitzende
bzw.
sein
Stellvertreter.
162
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
5
a)
Umgeschrieben
von
VR
260
am
23.12.1980
b)
Tag
der
ersten
Eintragung:
27.6.1980
Die
Mitgliederversammlung
hat
am
15.11.1988
eine
Neufassung
der
Satzung
nach
Maßgabe
des
Protokolls
vom
15.11.1988
beschlossen.
Vorsitzender
oder
stellv.
Vorsitzender
zusammen
mit
einem
weitemn
Vorstandsmitglied
vertreten
den
Verein
gemäß
$
26
BGB.
Der
Vorstand
entscheidet
mit
einfacher
Mehrheit
der
abgegebenen
gültigen
Stimmen.
Bei
Stimmengleichheit
entscheidet
die
Stimme
des
Vorsitzenden
bzw.
des
die
Sitzung
leitenden
Vorstandsmitgliedes.
Die
Mitgliederversammlungen
haben
am
20.11.90
und
5.1.99
eine
Änderung
der
Satzung
in
$
9
(Zuständigkeit
des
Vorstands}
nach
Maßgabe
des
Protokolls
beschlossen.
Nachzutragen
ist
aus
der
Satzungsänderung
vom
15.11.88:
Rechtsgeschäfte
mit
einem
Betrag
von
über
1.000,-
DM
sind
für
den
Verein
nur
verbindlich,
wenn
der
geschäftsführende
Vorstand
zugestimmt
hat.
a)
19.2.1986
Me
a)
15.03.89
u%
ufassung
der
Satzung
Bl.
41/46
Eintr.Vfg.
Bl.
49
b)
a)
Bentlen
FE
Jos
b)
SatZäängsäflderungen
%B1.51-54
u.
59-66
Eintr.Vfg.Bl.
71
inge
Hans
Justizobersekr.
'in
b)
Eintr.Vfg.Bl.
80
Fortsetzung
Rückseite
Lädt...
‚Amtsgericht
Nr.
der
Eintra-
gung
1
Ebersberg
a)
Name
Vorstand
b)
Sitz
Liquidatoren
"
des
Vereins
ıquıda
3
Rückseite
von
Blatt
..f..\......
/
2
VR
‘
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4
Die
Mitgliederversammlung
vom
05.01.2005
hat
eine
Änderung
der
Satzung
in
$
3
(Mitglieder),
$
4
(Erwerb
der
Mitgliedschaft),
$
6
(Mitgliedsbeiträge),
$
8
(Vorstand),
$
9
(Zuständigkeit
des
Vorstands),
$
10
(
Sitzung
des
Vorstands),
$
11
(Kassenführung)
und
$
13
(Beschlussfassung
der
Mitgliederversammlung)
beschlossen.
Justizobersekr.
'in
b)
Beschluss
Bl.
107/112
Satzungsneufassung
Bl.
113/118
Eintr.Vfg.Bl.
119
Rechtsgeschäfte
mit
einem
Betrag
über
600,00
EURO
sind
für
den
Verein
nur
verbindlich,
wenn
der
geschäftsführende
Vorstand
zugestimmt
hat.
Fortsetzung
auf
dem
........
ten
Blatt
ji