Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von 1000,- EURO. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 1000,- Euro ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.