Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte, die zu einer Verpflichtung des Vereins mit mehr als 4.000 EUR führen, bedürfen der Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder. Grundstücksgeschäfte, Darlehensgeschäfte jedweder Art, Arbeitsverträge sowie Verträge mit einem Betrag von mehr als einer Summe von 4.000 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.