Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.