Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des Vereins im Einzelfall mit mehr als € 25.000,00 belasten, wird die Zustimmung von 2/3 der Mitglieder benötigt. Ferner wird beim Erwerb oder Verkauf von Grundstücken und Gebäuden oder grundstücksähnlichen Rechten sowie zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung benötigt.