Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind ebenfalls jeweils einzelvertretungsberechtigt, soweit ein Rechtsgeschäft den Wert von 500 Euro nicht überschreitet.