Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.