Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu einem Rechtsgeschäft mit einem Geschäftswert über 10.000 EUR sind nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich zur Vertretung befugt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.