Der Verein wird entweder durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden einzeln oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als Euro 500,00 der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.