Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder zur Veräußerung, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000 Euro (m.W.: eintausend) ist die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich.