Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von mehr als 5.000,- EUR, zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000,- EUR sowie für sämtliche Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.