Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und sonstiger Verfügungen über Grundstücke sowie zur Aufnahme von Krediten über mehr als 1.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.