Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch zwei der anderen Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 5.000,-- EUR oder Grundstücksgeschäfte jeglicher Art bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der Zustimmung der Mitgliederversammlung.