Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 2.500 Euro bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.