Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 500,00 EUR im Einzelfall sowie Immobiliengeschäfte sind für den Verein nur verbindlich, wenn die schriftliche Zustimmung des Beirats hierzu erteilt ist.