Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 20.000,00 Euro in einer Summe ist jeweils die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. .