Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert bis 1.000 Euro vertreten der Kassenwart und ein anderes Vorstandsmitglied gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000 Euro vertreten alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.