Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Geldbeträge von mehr als 1.000 € können vom Vereinskonto nur durch den Kassier mit schriftlicher Zustimmung des 1. oder des 2. Vorsitzenden abgehoben werden. Zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.