Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Bestellung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.