Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für den Abschluss und die Kündigung von Pacht-/Mietverträgen, den Abschluss und die Kündigung von Verträgen, die den Verein sechs Monate oder länger binden und Kosten von mehr als Euro 500.- monatlich verursachen, den Abschluss und die Kündigung von Darlehens- und Kreditverträgen jeder Art sowie für das Eingehen von finanziellen Verpflichtungen mit einem Wert von mehr als 1.500.- Euro sind jeweils zwei Vorstände gemeinsam vertretungsberechtigt.