Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die durch den Vorstand getätigten Geschäfte sind auf einen Wert bis zu EUR 5.000,00 begrenzt. Werden Geschäfte anfällig, die diesen Wert überschreiten, ist die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich.