Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Beschränkung der Vertretungsmacht: Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,-- Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.