Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für das Eingehen von Verbindlichkeiten, die einen Betrag von 1.000,-- Euro im Einzelfall oder regelmäßig laufende, jährliche Kosten von 1.200,-- Euro überschreiten, ist das Vorliegen eines Vorstandsbeschlusses notwendig.