Die Vorständinnen vertreten jeweils allein, im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass bei Ausgaben von mehr als 1.000,00 Euro sowie zur Aufnahme eines Kredits die Zusteimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.