Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzelnRechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1000,00 EUR (eintausend Euro) sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Mitgliederausschusses vorliet; Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5000,00 EUR (fünftausend Euro) sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung vorliegt.