Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Abschluss von Rechtsgeschäften und das Eingehen von Dauerschuldverhältnissesn, die den Verein mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 Euro im Einzelfall bzw. pro Jahr verpflichten, bedarf der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.