Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Geschäfte, die im Einzelfall eine Wertgrenze von 20.000,00 Euro überschreiten, Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, Abschluss von Grundstückskaufverträgen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.