Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, aus denen eine Verpflichtung des Vereins in Höhe von insgesamt mehr als € 10.000,- hervorgeht, den Abschluss von Mietverträgen mit fester Laufzeit von mehr als 10 Jahren, den Erwerb oder die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken sowie sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und die Aufnahme eines Kredits ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich.