Der Verein wird durch den 1.Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 Euro, zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme eines Kredits über 2.500,00 Euro ist die Zustimmung des Beirats erforderlich.