Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 5000,00 € wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Grundstücks- und Immobiliengeschäfte der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.