Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000,00 EUR und für sämtliche Rechtshandlungen, mit denen eine Verbindlichkeit eingegangen wird, die einen Betrag in Höhe von 10.000,00 EUR überschreitet, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.