Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, worunter sich der Vorsitzende oder der Stellvertreter befinden muss. Bei Rechtsgeschäften von über 10.000 EUR, Einstellung und Entlassung von Angestellten und Aufnahme von Krediten, vertreten alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.