Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 3.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig. Bei Geschäften, mit denen der Verein über den Betrag von 3.000,00 Euro verpflichtet wird, müssen beide Vorstandsmitglieder gemeinsam den Verein vertreten.