Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR und/oder zu Rechtsgeschäften, durch die ein Dauerschuldverhältnis mit einer Laufzeit von mehr als einem halben Jahr eingegangen wird, ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich.